Staatliche Tierhaltungskennzeichnung und Herkunftsangabe fordern Änderungen in der Auszeichnung von Fleisch

In nächster Zeit kommen gleich zwei Änderungen in der Auszeichnung von Fleisch auf den Lebensmittelhandel zu: Zum einen die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung und zum anderen eine Ausweitung der Herkunftsangabe auf nicht vorverpacktes Fleisch. Ziel dieser Neuerungen ist es, Transparenz in Bezug auf die Haltungsform und Herkunft von Tieren für Verbraucher zu schaffen, damit diese eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist ein neues Label, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgegeben wird und grundsätzlich zwischen fünf Haltungsformen unterscheidet. Zunächst ist diese Kennzeichnung lediglich für vorverpacktes und nicht vorverpacktes Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt, verpflichtend. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht soll zukünftig aber auch auf verarbeitete Produkte, die Gastronomie und weitere Tierarten erfolgen.

Bis in das Jahr 2025 herrscht eine zweijährige Übergangsfrist, in der die staatliche Tierhaltungskennzeichnung bereits freiwillig angewendet werden kann – danach müssen Betroffene im Lebensmitteleinzel-und Großhandel, an Bedientheken, in Fachgeschäfte sowie der Onlinehandel entsprechendes Fleisch zwingend kennzeichnen. Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das Label im Hauptsichtfeld auf der Verpackung platziert werden. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln erfolgt die Kennzeichnung über ein Schild wie beispielsweise eine Thekenkarte, die auf dem Lebensmittel selbst oder in unmittelbarer Nähe angebracht werden muss – in diesem Fall darf das Fleisch auch nur mit der Bezeichnung der Haltungsform gekennzeichnet werden.

Weitergehende Informationen für Anwender und ein Downloadcenter finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Haltungsformen

Stall: Haltung entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestanforderungen
Stall+Platz: mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard
Frischluftstall: Schweine haben Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen
Auslauf/Weide: ganztägiger Auslauf / Haltung im Freien ohne festes Stallgebäude
Bio: Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung

Ausweitung der Herkunftsangabe

Bei vorverpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsinformationen bereits heute verpflichtend auf der Verpackung anzugeben. Ab dem 11. Februar 2024 muss die Herkunft außerdem bei nicht vorverpacktem Fleisch dieser Tierarten angegeben werden.

Dabei muss das unverpackte Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden (z.B.: Aufgezogen in: Frankreich / Geschlachtet in: Deutschland). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen Land, darf stattdessen auch die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (z.B.: Ursprung: Deutschland). Zusätzlich sind auch weitere freiwillige Angaben zur Herkunft zulässig – beispielsweise die Angabe einer Region.

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