EnSikuMaV – Das müssen Sie als Händler beachten

Ein Thema bewegt den Handel: Die EnSikuMaV – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, die am 01.09.2022 in Kraft getreten ist und am 28.02.2023 endet.

Für Händler ist u.a. der § 11 wichtig, der eine Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen beinhaltet. Darin heißt es:

„…Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt…“

Stand heute betrifft die Schriftzüge und LED Wände aber nicht die Bildschirme in Schaufenstern und in den Filialen. Es wird jedoch heiß diskutiert und es muss mit Nachbesserungen seitens der Regierung gerechnet werden, die Erweiterungen der betreffenden Werbeelemente und eine Verschärfung der Kriterien beinhalten.

Wir befürworten, auch ohne gesetzlichen Druck ein Zeichen für Solidität zu setzen und empfehlen die freiwillige Abschaltung aller Screens zwischen 22 Uhr und 06 Uhr des Folgetages oder zumindest nach Ladenschluss bis zur Öffnung am Folgetages. Händler leisten damit einen öffentlich sichtbaren Beitrag zur derzeitigen energiewirtschaftlichen Lage.

Damit setzen Sie ein für Ihre Kunden ein sichtbares Zeichen und unterstützen das politische Vorgehen in einem erträglichen Rahmen. Gleichzeitig verhindern Sie eine eventuelle Verschärfung der Restriktionen und verhindern eine Stärkung der Initiativen, die sich derzeit für werbefreie Städte auf Grund von Lichtverschmutzung etc. einsetzen.

In eigener Sache

Die Funktion „Nachtschaltung“ unserer Software PRESTIGEenterprise ermöglicht eine einfache zeitliche Umstellung, z.B. bei geänderten Öffnungszeiten. In diesem Fall perfekt geeignet für die Einstellung der erlaubten Zeiten einer gesetzlich vorgegebene Nutzungseinschränkung.

Wenn Sie Fragen zu unserem stromsparenden Tool haben, könnten Sie sich an unsere Hotline unter +49 6221 4050844 wenden.

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