Lebensmittelinformationsverordnung – RALV
Ab dem 13. Dezember 2014 müssen alle Händler Ihre Kunden über die enthaltenen Allergene in Ihrer „losen Ware“ informieren. Mit der Anwendung RALV, die über die Digital Signage Software PRESTIGEenterprise gesteuert wird, können Händler Ihre Allergeninformation ganz einfach auf die unterschiedlichsten Medien bringen.
Die Lösung kann auf einem Tablet oder Kiosksystem im Frischebereich jedes Supermarktes gezeigt werden. Der Kunde kann sich vor dem Kauf über die Artikel informieren und kann sich herausfiltern lassen, welche Produkte er unbedenklich verzehren kann.
Hier sehen Sie den Allergen-Kompass, in diesem sind die 14 kennzeichnungspflichtige Allergene vorgegeben:
1. Gluten haltiges Getreide ( Weizen, Rogge, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
4. Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-Madadamia- und Queensland-Nüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulfide (Konzentration mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
13. Lupine und daraus gewonnene Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (wie zum Beispiel Schnecken)