Staatliche Tierhaltungskennzeichnung und Herkunftsangabe fordern Änderungen in der Auszeichnung von Fleisch

In nächster Zeit kommen gleich zwei Änderungen in der Auszeichnung von Fleisch auf den Lebensmittelhandel zu: Zum einen die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung und zum anderen eine Ausweitung der Herkunftsangabe auf nicht vorverpacktes Fleisch. Ziel dieser Neuerungen ist es, Transparenz in Bezug auf die Haltungsform und Herkunft von Tieren für Verbraucher zu schaffen, damit diese eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.

In diesem Blogartikel erfahren Sie alles zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz — kurz TierHaltKennzG — welches im August 2023 in Kraft trat. Außerdem lesen Sie relevante Fragestellungen in Bezug auf die Preisauszeichnung von Fleischwaren.

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist ein neues Label, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgegeben wird und grundsätzlich zwischen fünf Haltungsformen unterscheidet. Zunächst ist diese Kennzeichnung lediglich für vorverpacktes und nicht vorverpacktes Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt, verpflichtend. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht soll zukünftig aber auch auf verarbeitete Produkte, die Gastronomie und weitere Tierarten erfolgen.

Bis in das Jahr 2025 herrscht eine zweijährige Übergangsfrist, in der die staatliche Tierhaltungskennzeichnung bereits freiwillig angewendet werden kann – danach müssen Betroffene im Lebensmitteleinzel-und Großhandel, an Bedientheken, in Fachgeschäfte sowie der Onlinehandel entsprechendes Fleisch zwingend kennzeichnen. Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das Label im Hauptsichtfeld auf der Verpackung platziert werden. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln erfolgt die Kennzeichnung über ein Schild wie beispielsweise eine Thekenkarte, die auf dem Lebensmittel selbst oder in unmittelbarer Nähe angebracht werden muss – in diesem Fall darf das Fleisch auch nur mit der Bezeichnung der Haltungsform gekennzeichnet werden.

Weitergehende Informationen für Anwender und ein Downloadcenter finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Vorteile des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

  • Schaffung von Transparenz für die Verbraucher
  • bewusster Konsum durch nachvollziehbare Kennzeichnung
  • langfristige Steigerung des Tierwohls
  • Etablierung einer staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung
  • Verbesserung der gesetzlichen Regelungen im Tierschutzrecht
  • Schaffung eines Förderkonzept für den Umbau der Ställe

Haltungsformen: Diese Kennzeichnungen von Fleisch sieht das TierHaltKennzG vor

  • Haltungsform Stall: Haltung der Tiere entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Haltungsform Stall+Platz: mindestens 12,5 Prozent mehr Platz für die Tiere im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard
  • Haltungsform Frischluftstall: Schweine haben im Frischluftstall Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen
  • Haltungsform Auslauf/Weide: Tiere haben ganztägigen Auslauf / Haltung im Freien ohne festes Stallgebäude
  • Haltungsform Bio: Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung

Ausweitung der Herkunftsangabe von Fleisch

Neben einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung wurde eine Ausweitung der Herkunftsangaben von Fleisch verordnet. Bei vorverpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsinformationen bereits heute verpflichtend auf der Verpackung anzugeben. Ab dem 11. Februar 2024 muss die Herkunft außerdem bei nicht vorverpacktem Fleisch dieser Tierarten angegeben werden.

Dabei muss das unverpackte Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden (z. B.: Aufgezogen in: Frankreich / Geschlachtet in: Deutschland). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen Land, darf stattdessen auch die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (z. B.: Ursprung: Deutschland). Zusätzlich sind auch weitere freiwillige Angaben zur Herkunft zulässig – beispielsweise die Angabe einer Region.

Preisauszeichnung mit PRESTIGEenterprise

Mit der Online Software AG sind sie für die anstehenden Veränderungen bezüglich der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung und der Ausweitung der Herkunftsangaben von Fleisch gewappnet. In der Software PRESTIGEenterprise stehen Ihnen alle nötigen Mittel zur Verfügung, um Ihre gedruckte und digitale POS-Kommunikation an die neuen Anforderungen in der Auszeichnung von Fleisch anzupassen – so lässt sich mit dem PRESTIGEenterprise Designer beispielsweise spielend leicht sowohl die staatliche Haltungskennzeichnung als auch die Herkunftsangabe auf Ihren Thekenkarten integrieren. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.

Die Online Software AG ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die zukünftigen Änderungen in der Preisauszeichnung von Fleisch und Fleischwaren. Mit unserer POS-Marketing-Software bieten wir Ihnen darüber hinaus zahlreiche effektive Möglichkeiten zur Werbekommunikation am Point of Sale. Außerdem unterstützen wir den Handel mit unseren effizienten Lösungen in den Bereichen Digital Signage und elektronische Preisschilder.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Wann trat das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in Kraft und welche Stufen sind vorgesehen?

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz trat am 24.08.2023 in Kraft. Zunächst gibt es bis ins Jahr 2025 eine zweijährige Übergangsfrist. Diese räumt dem Handel eine freiwillige Kennzeichnung gemäß der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ein. Nach dem Ablauf dieser Stufe wird die staatliche Tierhaltungskennzeichnung verpflichtend. Dann muss per Gesetz der gesamte Handel — also Lebensmitteleinzel- und Großhandel — Schweine-, Rindfleisch, Geflügel und Co. entsprechend kennzeichnen. So erhält der Verbraucher ein transparentes Produkt.

Was bedeutet die Kennzeichnung bio genau?

Damit Fleisch gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) als Bio-Fleisch klassifiziert werden darf, muss es den Anforderungen der EU-Ökoverordnung entsprechen. Dazu zählen u. a.:

  • mind. 95 % der Grundzutaten stammen aus dem biologischen Landbau
  • ausschließlich ökologisch produzierte Futtermittel
  • mehr Platz bzw. Auslauf als in konventioneller Tierhaltung
  • keine Antibiotika, Wachstums- oder Leistungshormone
  • keine Gentechnik
  • keine Anbindehaltung
  • keine Farbstoffe oder Geschmacksverstärker
  • keine künstlichen oder naturidentischen Aromen
  • keine Stabilisatoren

Die Haltungsform Bio gemäß staatlicher Tierhaltungskennzeichnung zielt darauf ab, möglichst gesundes Fleisch (etwa Rind-, Schweinefleisch oder Geflügel) zu kennzeichnen und gleichermaßen für ein höheres Tierwohl zu sorgen.

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